Warum wird ein Energieausweis gebraucht?

Seit 01.07.2009 muss für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ein Energieausweis für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie ausgestellt werden. Seit 01.05.2014 muss aufgrund der EnEV 2014 bereits bei der Besichtigung eines Objekts zur Vermietung oder zum Verkauf ein Energieausweis vorliegen.

Nach dem Wechsel der ENEV zum GEG (Gebäudeenergiegesetzt) im Mai 2021, müssen bestimmte Kennzahlen des Energieausweises bereits in einer Immobilienanzeige für einen Verkauf oder eine Vermietung genannt werden.

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: 

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der jährliche Energiebedarf für das Gebäude errechnet sich aus dem Verbrauch an Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis weist der aktuelle Energieverbrauch den energetischen Stand des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden aus. Er enthält außerdem sinnvolle Modernisierungsempfehlungen.

Ein Verbrauchsausweis kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. 

Verbrauchorientierte Energieausweise erstellen wir ab ca. 200,- Euro zuzüglich MwSt. 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Mit dem bedarfsorientierten Energieausweis erhält der Käufer Informationen über den energetischen Zustand des zu erwerbenden Gebäudes. Enthalten sind Heizungs- und Warmwasserkosten sowie der Bestandszustand der Heizanlange und der Dämmung des Gebäudes. Außerdem findet man ebenfalls Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken. 

Bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als 5 Wohnungen für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, besteht Bedarfsausweispflicht. Es sei denn, beim Bau oder bei späterer Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Bedarfsorientierte Energieausweise erstellen wir ab ca. 450,00 Euro zuzüglich MwSt. 

Energieausweise für Nichtwohngebäude

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". 

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und - falls vorhanden - für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

Der Preis für einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude berechnen wir grundsätzlich nach Aufwand. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Energieausweise haben immer eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren. 


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