Individueller Sanierungsfahrplan iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan liefert Hausbesitzern verschiedene, individuell aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes. 

Er wird mit bis zu 5 % auf die Erfüllungspflicht des Erneuerbare–Wärme–Gesetzes (EWärmeG) angerechnet. Bei einem Heizungstausch schreibt das EWärmeG z.B. einen Pflichtanteil von 15 % erneuerbare Energien vor. Mit dem iSFP wären somit 5 % abgedeckt und die restlichen 10% könnten durch den Einsatz von z.B. Biogas erfolgen. Grundlage für den iSFP ist eine Vor-Ort-Begehung zur Aufnahme des Ist-Zustands des Gebäudes. Wir begutachten Ihr Objekt persönlich, nehmen die aktuellen Verbrauchsdaten auf und besprechen vorab, welche Sanierungsmaßnahmen in Frage kommen könnten. 

Im iSFP selbst wird der Zustand Ihres Gebäudes energetisch bewertet und eine Energiebilanz erstellt. Daraufhin wird aufgezeigt, welche Sanierungsmaßnahmen mittel- oder langfristig notwendig sein könnten. Das beinhaltet auch weitere alternative Erfüllungsmöglichkeiten des EWärmeGs. 

Die Sanierungsmaßnahmen werden priorisiert und aufeinander abgestimmt, so dass sich ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt. Die unterschiedlichen Ausführungsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen werden dargestellt und auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Der Vergleich von voraussichtlichen Investitionskosten, sowie Schadstoff- und Energiekosteneinsparungen gibt Auskunft über ihre jeweilige Effizienz. 

5 Prozent iSFP-Bonus zusätzlich bei Sanierung

Seit Anfang 2021 hebt der Staat mit dem iSFP-Bonus die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG (siehe Leistungen Fördermittel): um 5 Prozent an, wenn Sanierer förderbare Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan auch umsetzen.


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