BAFA Vor- Ort Energieberatung
Seit Februar 2020 fördert das BAFA die Energieberatung selbst mit 80 Prozent.
Zielgruppe:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Fördervoraussetzungen:
- Ihr Gebäude steht in Deutschland
- der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück
- das Gebäude wird überwiegend als Wohngebäude genutzt
Ablauf des Förderverfahrens:
- Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
- Der Energieberater hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.
Förderhöhe:
- 80 Prozent Zuschuss für die Energieberatung in Wohngebäuden
- maximal 1.300 Euro für die Beratung in Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1.700 Euro in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen
- zusätzlich 500 Euro für die Vorstellung seiner Arbeit durch den Energieberater bei einer Wohnungseigentümerversammlung