Übersicht der aktuellen Fördermittelprogramme

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 1.Januar 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Die BEG führt BAFA und KfW Programme zusammen.

Sie ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW seit 1. Juli 2021 verfügbar.  
Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Antragsberechtigt für eine BEG Förderung sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Eine Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. 

Der Energieeffizienzexperte muss zwingend bei den folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)

bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der EEE eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das durch den EEE ausgefüllt werden muss.

Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch den EEE erhält dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung.

Bitte beachten Sie: Der Prozess der Antragstellung muss grundsätzlich vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen!

Fördersätze:

Gebäudehülle 20%    
Anlagentechnik  20%
Heizungsanlagen 20% bis 45% je nach Art und vorheriger Heizung
Heizungsoptimierung 20%
Fachplanung und Baubegleitung 50%

 

Als Energieeffizienzexperten beraten wir Sie gerne ausführlich zu den für Sie passenden Fördermöglichkeiten.

Einzelheiten und Fördervoraussetzungen finden Sie auch unter:

> BAFA Energie/Förderübersicht

> KfW Förderübersicht


L- Bank

Mit dem Kombi-Darlehen Wohnen bietet die L-Bank in Baden-Württemberg eine zinsvergünstigte Baufinanzierung für Privathaushalte an.

Für ambitionierte Bauvorhaben gibt es eine zusätzliche Klimaprämie in Form eines Tilgungszuschusses des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Genauere Einzelheiten und Bedingungen finden Sie unter:

> L-Bank Förderübersicht


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