Lüftungsnachweise

Seit Inkrafttreten der DIN Norm 1946-6 im Frühjahr 2009 müssen für alle Neubauten und bei bestimmten Bestandsgebäuden Lüftungsnachweise erbracht werden und Lüftungskonzepte erstellt werden.

Bei bestehenden Mehrfamilienhäusern ist dies z.B. der Fall, wenn durch Sanierungen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wurde.

Bei bestehenden Einfamilienhäusern müssen Lüftungsnachweise bzw. Konzepte erstellt werden wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wurde oder mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wurde.


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Dirk Seel
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